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Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) hat angekündigt, in Kürze neue Kryptoregeln vorzuschlagen, die sich auf den Bestand an digitalen Währungen an Devisen auswirken. Dieser Vorschlag unterscheidet sich von dem kürzlich von FinCEN vorgeschlagenen Vorschlag für Kryptowährungs-Wallets. Das US-Finanzministerium hat am Donnerstag eine Mitteilung bezüglich einer neuen Anmeldepflicht für Kryptowährungen veröffentlicht. Die Aufsichtsbehörde bemerkte: „Derzeit definieren die Bestimmungen des Berichts über ausländische Bank- und Finanzkonten (FBAR) kein ausländisches Konto mit virtueller Währung als eine Art meldepflichtiges Konto.“
FBARs müssen für virtuelle Währungskonten außerhalb der USA eingereicht werden.
In der Bekanntmachung des FinCEN heißt es weiter, dass die Büros "beabsichtigen, die Bestimmungen zur Umsetzung des Bankgeheimnisgesetzes (BSA) in Bezug auf Berichte über ausländische Finanzkonten (FBAR) dahingehend zu ändern, dass virtuelle Währungen als eine Art meldepflichtiges Konto aufgenommen werden." Shehan Chandrasekera, Leiter der Steuerstrategie bei Cointracker, erklärte: „FBAR ist ein Formular, das Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen, wenn Sie zu jeder Jahreszeit ausländische finanzielle Vermögenswerte über 10.000 haben.“ Er stellte weiter klar: "Mit diesem Formular sind keine Steuern zu zahlen, nur zusätzliche Angaben." Marc Boiron, Anwalt bei Manatt, kommentierte die vorgeschlagenen Regelungen mit den Worten: „Auf Wiedersehen, Börsen außerhalb der USA… FBARs müssen für virtuelle Währungskonten außerhalb der USA eingereicht werden.“
FinCEN schlug auch neue Vorschriften für Krypto-Geldbörsen vor.
Wie bereits berichtet, schlug das US-amerikanische FinCEN eine Regel vor, die Aufzeichnungs- und Berichtspflichten für Transaktionen von oder an eine Bank oder ein Gelddienstleistungsunternehmen mit einer „nicht gehosteten oder anderweitig gedeckten Brieftasche“ vorsieht. Die vorgeschlagene Regel mit dem Titel „Anforderungen für bestimmte Transaktionen mit konvertierbaren virtuellen Währungen oder digitalen Vermögenswerten“ würde selbst gehostete Geldbörsen im Falle eines Erlasses erhöhten Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) unterwerfen, sodass anonyme Transaktionen der Vergangenheit angehören könnten.
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